Das Wichtigste in drei Punkten
- Nach § 10 Abs. 3 FZV legst du einen Betriebszeitraum von zwei bis elf vollen Monaten fest, nur dann darfst du fahren oder öffentlich parken.
- Die Kfz-Steuer fällt nach § 5 KraftStG nur für den Betriebszeitraum an, mindestens aber für einen Monat.
- Viele Versicherer stufen dich nur besser ein, wenn der Vertrag mindestens rund sechs Monate (etwa 180 Tage) im Jahr läuft.
So funktioniert das Saisonkennzeichen
Mit einem Saisonkennzeichen bleibt dein Wohnmobil das ganze Jahr zugelassen. Fahren darfst du aber nur in einem festen Zeitraum. Diesen legst du nach § 10 Abs. 3 FZV in vollen Monaten fest. Er muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate lang sein. Die Monate stehen rechts auf dem Schild, zum Beispiel 04 und 10 für April bis Oktober. Die Zulassungsbehörde trägt sie auch in die Fahrzeugpapiere ein.
Außerhalb dieses Zeitraums darfst du das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abstellen. Laut ADAC muss ein Wohnmobil mit Saison bis Oktober also ab dem 1. November auf Privatgrund stehen. Wer trotzdem auf der Straße parkt, riskiert ein Bußgeld. Einen anderen Zeitraum bekommst du nur mit neuem Antrag. Die Gebühr liegt laut ADAC meist bei 50 bis 70 Euro, wie bei einer normalen Zulassung.
Steuer
Nach § 5 KraftStG zahlst du Kfz-Steuer nur für die Zeit, in der du das Kennzeichen nutzen darfst. Mindestens wird aber ein Monat berechnet. Die Jahressteuer selbst richtet sich weiter nach Gewicht und Schadstoffklasse.
Versicherung
- Laut ADAC zahlst du den Beitrag nur zeitanteilig. Wie dein Versicherer genau rechnet, steht in deinem Vertrag.
- In den Ruhemonaten gilt meist eine Ruheversicherung. Sie schützt zum Beispiel gegen Diebstahl oder Sturm, aber nicht bei Fahrten auf öffentlichen Straßen. Die Autozeitung weist darauf hin, dass der Schutz oft vom Abstellort abhängt und nicht jeder Tarif sie automatisch enthält.
- Für eine bessere Schadenfreiheitsklasse verlangen viele Versicherer eine Laufzeit von etwa sechs Monaten. Zurich nennt 180 Tage im Jahr. Eine sehr kurze Saison kann deinen Rabatt also bremsen.
HU und Prüfungen
Wird die HU in der Ruhezeit fällig, musst du sie laut HUK und Stadt Nürnberg im ersten Monat der nächsten Saison nachholen. Eine Fahrt nur zur HU ist in der Ruhezeit grundsätzlich nicht erlaubt. Plane HU und Gasprüfung am besten in den Monaten, in denen du ohnehin fahren darfst.
Rechenbeispiel
Dein Wohnmobil hat 3,5 t und mindestens Schadstoffklasse S4. Die Jahressteuer liegt dann bei 240 Euro. Für die Versicherung nehmen wir 900 Euro im Jahr an und unterstellen, dass dein Versicherer zeitanteilig rechnet. Du wählst April bis Oktober, also 7 Betriebsmonate und 5 Ruhemonate.
| Posten | ganzjährig | Saison 04 bis 10 |
|---|---|---|
| Kfz-Steuer | 240 Euro | 140 Euro |
| Versicherung (Annahme anteilig) | 900 Euro | 525 Euro |
| Summe | 1.140 Euro | 665 Euro |
Du sparst also rund 475 Euro im Jahr. Mit 7 Monaten liegst du auch über der Sechs-Monats-Grenze vieler Versicherer. Wechselst du von einer normalen Zulassung, zieh im ersten Jahr die Gebühr von 50 bis 70 Euro ab. Brauchst du extra einen Winterplatz auf Privatgrund, kann der die Ersparnis aber schnell auffressen.
Wann es sich nicht lohnt
- Du fährst auch im Winter, etwa zum Skifahren.
- Du hast keinen Platz abseits öffentlicher Straßen.
- Deine Saison wäre kürzer als sechs Monate und dein Versicherer stuft dich dann nicht hoch.
Die Angaben sind allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie Saisonkennzeichen und andere Fixkosten in deine Gesamtrechnung passen, siehst du im Rechner Miete oder Kauf.
Quellen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 10 (gesetze-im-internet.de)Abs. 3: Saisonkennzeichen mit Betriebszeitraum in vollen Monaten, mindestens zwei, höchstens elf; Betrieb und Abstellen auf öffentlichen Straßen nur innerhalb des Zeitraums.
- Kraftfahrzeugsteuergesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)Bei Saisonkennzeichen besteht die Steuerpflicht für den Zeitraum, in dem das Kennzeichen genutzt werden darf, mindestens für einen Monat.
- ADAC: SaisonkennzeichenZeitraum 2 bis 11 Monate; außerhalb nur Ruheversicherung und Abstellen auf Privatgrund; Steuer und Versicherung zeitanteilig; Gebühr meist 50 bis 70 Euro.
- HUK-Coburg Ratgeber: HU überfällig bei SaisonkennzeichenHU, die außerhalb der Saison fällig wird, darf im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden; Fahrten nur zur HU in der Ruhezeit grundsätzlich nicht erlaubt.
- Stadt Nürnberg: SaisonkennzeichenBestätigt aus Behördensicht, dass eine in der Ruhezeit fällige HU im ersten Monat des folgenden Betriebszeitraums nachzuholen ist.
- Zurich Versicherung: SaisonkennzeichenSchadenfreiheitsrabatt wird angepasst, wenn das Fahrzeug mindestens 180 Tage im Jahr angemeldet ist; Steuer und Beitrag nur anteilig.
- Autozeitung: Wohnmobil-VersicherungRuheversicherung ist nicht bei jedem Versicherer automatisch enthalten, kein Schutz für Fahrten in der Ruhezeit, Abstellort auf geschütztem Gelände empfohlen.