Das Wichtigste in drei Punkten
- Für mehr als 3,5 t brauchst du heute C1 oder die alte Klasse 3, die Wohnmobile bis 7,5 t abdeckt.
- Die EU-Richtlinie 2025/2205 gilt seit dem 25. November 2025, muss aber erst in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Nach dem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums brauchst du für Wohnmobile bis 4.250 kg die Schlüsselzahl 96.02 mit mindestens sieben Stunden Schulung.
Was heute gilt
Mit Klasse B darfst du nach § 6 FeV Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht fahren. Entscheidend ist das Gewicht in den Papieren, nicht was dein Wohnmobil gerade wiegt. Ein Wohnmobil mit 3.650 kg zulässigem Gesamtgewicht ist für dich also tabu, auch wenn es halb leer ist.
- C1: Diese Klasse deckt Fahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg ab, mit Anhänger bis 750 kg (§ 6 FeV). Wer C1 neu macht, braucht laut ADAC eine ärztliche Bescheinigung.
- Alte Klasse 3: Laut ADAC darfst du damit Wohnmobile bis 7,5 t fahren, auch ohne Umtausch. Beim Umtausch bekommst du C1 und C1E ohne Befristung. Im Ausland kann es laut ADAC bei bestimmten Ausstellungsdaten trotzdem Ärger geben.
- Alternative Antriebe: § 6 Abs. 3b FeV erlaubt heute schon bis 4.250 kg, aber nur für Güterbeförderung, nur im Inland und nur nach zwei Jahren Klasse B. Wohnmobile fallen nicht darunter.
Was die EU beschlossen hat
Die neue Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 ist laut EU-Kommission am 25. November 2025 in Kraft getreten. Sie erlaubt Klasse-B-Inhabern künftig schwerere Wohnmobile, wenn sie eine Schulung, eine Prüfung oder beides absolvieren. Was genau verlangt wird, entscheidet jedes Land. Laut Umsetzungsstrategie der Kommission müssen die meisten Regeln bis 26. November 2028 umgesetzt sein und ab 26. November 2029 gelten. Nur die Regeln für alternativ angetriebene Fahrzeuge bis 4,25 t kommen früher, ab 26. November 2027.
Wie Deutschland es umsetzen will
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Referentenentwurf mit Stand 4. Mai 2026 vorgelegt. Darin steht:
- Schlüsselzahl 96.02: Klasse B gilt dann für Wohnmobile über 3.500 bis 4.250 kg. Mit Anhänger darf der Zug höchstens 5.000 kg wiegen.
- Schulung: Du brauchst mindestens sieben Stunden Schulung in einer Fahrschule mit C1-Erlaubnis. Eine Prüfung sieht der Entwurf nicht vor.
- Zeitpunkt: Die Regel zu 96.02 soll am 26. November 2029 in Kraft treten.
- Alternative Antriebe: Ab 26. November 2027 sollen Klasse-B-Inhaber nach zwei Jahren Besitz Fahrzeuge mit Strom, Wasserstoff oder Gas bis 4.250 kg ohne Anhänger fahren dürfen. Wohnmobile sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Ein Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Details können sich ändern.
Anhänger: B, B96 und BE
Mit Klasse B darfst du einen Anhänger bis 750 kg ziehen. Schwerer geht nur, wenn der ganze Zug höchstens 3.500 kg wiegt. Mit B96 darf der Zug laut § 6a FeV bis 4.250 kg wiegen. Dafür reicht eine Schulung, eine Prüfung gibt es nicht. BE erlaubt Anhänger bis 3.500 kg.
Rechenbeispiel
| Fahrzeug | zulässiges Gewicht | heute nötig | nach Entwurf ab 26.11.2029 |
|---|---|---|---|
| Kastenwagen allein | 3.500 kg | B | B |
| Kastenwagen 3.000 kg + Anhänger 1.200 kg | 4.200 kg Zug | B96 oder BE | B96 oder BE |
| Teilintegrierter | 4.250 kg | C1 oder Klasse 3 | B mit 96.02 |
| Teilintegrierter 4.250 kg + Anhänger 750 kg | 5.000 kg Zug | C1 oder Klasse 3 | B mit 96.02 |
Über 3,5 t gelten laut ADAC weiter Regeln wie für Lkw, etwa 100 km/h auf der Autobahn und Lkw-Überholverbote. Auch die Maut kann teurer werden. Prüfe außerdem, ob du mit 3,5 t überhaupt genug Zuladung hast. Das kannst du mit unserem Zuladungsrechner durchrechnen.
Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du deine Führerscheinstelle.
Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 6 (gesetze-im-internet.de)Klasse B bis 3.500 kg, Anhängerregeln, Klasse BE bis 3.500 kg Anhänger, Klasse C1 über 3.500 bis 7.500 kg; Abs. 3b: alternative Antriebe bis 4.250 kg nur Güterbeförderung im Inland nach zwei Jahren.
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 6a (gesetze-im-internet.de)Schlüsselzahl 96: Zug über 3.500 bis 4.250 kg, Fahrerschulung erforderlich, keine Prüfung.
- EU-Kommission: Modernisierte Führerscheinregeln treten in Kraft (25.11.2025)Inkrafttreten am 25.11.2025; B bis 4,25 t für alternativ angetriebene Fahrzeuge; schwerere Wohnmobile nach Schulung oder Prüfung des Mitgliedstaats.
- EU-Kommission: Umsetzungsstrategie zu Richtlinien 2025/2205 und 2025/2206 (29.07.2026)Umsetzung bis 26.11.2028, Anwendung ab 26.11.2029; Art. 9 Abs. 2 j und k (alternative Antriebe bis 4,25 t) schon ab 26.11.2027.
- Bundesministerium für Verkehr: Referentenentwurf Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (Stand 04.05.2026)Neuer § 6c FeV: Schlüsselzahl 96.02 für Wohnmobile über 3.500 bis 4.250 kg, Zug bis 5.000 kg, mindestens 7 Stunden Schulung; Inkrafttreten 26.11.2029; alternative Antriebe ab 26.11.2027, Wohnmobile ausgenommen.
- ADAC: Wohnmobil, welcher Führerschein ist nötig?Klasse B bis 3,5 t; alte Klasse 3 bis 7,5 t mit Bestandsschutz, Umtausch in C1/C1E ohne Befristung; mögliche Probleme im Ausland; C1-Neuerwerb mit ärztlicher Bescheinigung.
- ADAC: B-Führerschein für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen (02.04.2025)Über 3,5 t gelten weiter Lkw-Regeln wie Überholverbot und 100 km/h, höhere Maut; Umsetzung in Deutschland noch offen.