Das Wichtigste in drei Punkten
- Das Zuggesamtgewicht liegt laut ADAC oft unter der Summe aus Gesamtgewicht und Anhängelast.
- Die Stützlast muss nach § 44 StVZO mindestens 4 Prozent des Anhängergewichts betragen (mehr als 25 kg nicht nötig) und zählt zur Beladung des Wohnmobils.
- Für den Führerschein zählen die zulässigen Gesamtmassen: B bis 3.500 kg Gespann, B96 bis 4.250 kg, BE für Anhänger bis 3.500 kg, über 3,5 t Wohnmobil C1 oder C1E.

Was du hinter dem Wohnmobil ziehen darfst, steht zuerst in der Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld O.1 nennt die gebremste, Feld O.2 die ungebremste Anhängelast. Dazu kommen drei Grenzen, die im Alltag oft enger sind: das Zuggesamtgewicht, die Stützlast und dein Führerschein. Was hier steht, ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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Die vier Grenzen
- Anhängelast. Die Werte aus O.1 und O.2 sind die Obergrenze für das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Nach § 42 StVZO darf ein ungebremster Einachser höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs wiegen und nie mehr als 750 kg.
- Zuggesamtgewicht. Wohnmobil und Anhänger zusammen. Laut ADAC liegt es oft unter der Summe aus Gesamtgewicht und Anhängelast, weil das Gespann am Berg sicher anfahren und bremsen muss. Steht eine Einschränkung im Feld Bemerkungen, gilt sie. Sonst hilft das Datenblatt oder das CoC-Papier.
- Stützlast. Nach § 44 StVZO muss sie bei Anhängern bis 3,5 t mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts betragen, mehr als 25 kg sind dafür aber nicht nötig. Nach oben gilt der niedrigste Wert von Kupplung und Fahrzeughersteller. Die Stützlast drückt auf dein Wohnmobil und zählt damit zu seiner Beladung.
- Führerschein. Hier zählen nicht die gewogenen Gewichte, sondern die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, so die Fahrerlaubnis-Verordnung.
Welcher Führerschein reicht
| Klasse | Was du damit fahren darfst |
|---|---|
| B | Wohnmobil bis 3.500 kg, Anhänger bis 750 kg oder ein schwererer Anhänger, wenn das Gespann zusammen höchstens 3.500 kg hat |
| B mit 96 | Anhänger über 750 kg, Gespann über 3.500 bis 4.250 kg. Dafür reicht eine Fahrerschulung (§ 6a FeV). |
| BE | Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger bis 3.500 kg |
| C1 | Wohnmobil über 3.500 bis 7.500 kg, Anhänger bis 750 kg |
| C1E | C1-Fahrzeug mit Anhänger über 750 kg, Gespann bis 12.000 kg |
Tempo mit Anhänger
Ein Wohnmobil bis 3,5 t mit Anhänger darf auf Landstraßen 80 km/h fahren (§ 3 Abs. 3 StVO), auf Autobahnen ebenfalls 80 km/h (§ 18 Abs. 5 StVO). Wiegt das Wohnmobil laut Papieren mehr als 3,5 t, sinkt das Limit mit Anhänger außerorts auf 60 km/h, auf der Autobahn bleibt es bei 80 km/h.
Tempo 100 ist nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO nur für Zugfahrzeuge bis 3,5 t möglich. Voraussetzungen sind unter anderem ABS, passende Masseverhältnisse, Reifen des Anhängers jünger als sechs Jahre, eine Eintragung in den Papieren und die Tempo-100-Plakette am Heck.
Rechenbeispiel
Wir haben einen typischen Fall durchgerechnet. Angenommen: Wohnmobil mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht, O.1 gleich 2.000 kg, Zuggesamtgewicht laut Datenblatt 5.500 kg, maximale Stützlast der Kupplung 100 kg. Gewogen wiegt das Wohnmobil reisefertig 3.380 kg. Dahinter soll ein Anhänger für einen Kleinwagen, zulässig 1.300 kg, beladen 1.150 kg.
- Anhängelast: 1.150 kg liegen unter 2.000 kg. Passt.
- Zuggesamtgewicht: 3.380 kg plus 1.150 kg sind 4.530 kg, also unter 5.500 kg. Passt.
- Stützlast: Mindestens 25 kg, höchstens 100 kg. Bei 75 kg Stützlast wiegt das Wohnmobil 3.455 kg. Es bleiben nur noch 45 kg Reserve bis 3.500 kg.
- Führerschein: 3.500 kg plus 1.300 kg sind 4.800 kg zulässige Gesamtmasse. Das liegt über 4.250 kg, die Schlüsselzahl 96 reicht also nicht. Du brauchst BE.
- Tempo: 80 km/h auf Landstraße und Autobahn, Tempo 100 nur mit allen Voraussetzungen der Ausnahmeverordnung.
Ist dasselbe Wohnmobil auf 3.850 kg aufgelastet, brauchst du schon ohne Anhänger C1, mit diesem Anhänger C1E. Außerorts gilt dann 60 km/h, und Tempo 100 fällt weg.
Typische Fehler
- Gesamtgewicht plus Anhängelast für erlaubt halten. Der ADAC weist darauf hin, dass das Zuggesamtgewicht oft kleiner ist. Wer die Anhängelast voll ausnutzt, darf das Zugfahrzeug dann nicht voll beladen.
- Werte vom Modell übernehmen. Laut ADAC kann die Anhängelast je nach Motor, Getriebe und Ausstattung beim gleichen Modell deutlich schwanken. Maßgeblich sind deine Papiere.
- Stützlast vergessen. Sie kommt zur Hinterachse dazu. Bei einem knapp beladenen 3,5-Tonner kippt das schnell in die Überladung.
- Den Führerschein mit echten Gewichten rechnen. Ein leerer Anhänger mit 1.300 kg zulässiger Gesamtmasse zählt für die Fahrerlaubnis trotzdem mit 1.300 kg.
Quellen
- § 42 StVZO (gesetze-im-internet.de)Anhängelast; ungebremste Einachser höchstens halbes Leergewicht plus 75 kg, maximal 750 kg.
- § 44 StVZO (gesetze-im-internet.de)Mindeststützlast 4 Prozent, nicht mehr als 25 kg nötig bei Anhängern bis 3,5 t; Kupplungs- und Herstellerwert dürfen nicht überschritten werden.
- § 6 FeV (gesetze-im-internet.de)Klassen B, BE, C1, C1E mit Massegrenzen; Gesamtmasse der Kombination aus Summe der zulässigen Gesamtmassen.
- § 6a FeV (gesetze-im-internet.de)Schlüsselzahl 96: Anhänger über 750 kg, Kombination über 3.500 bis 4.250 kg, Fahrerschulung.
- § 3 StVO (gesetze-im-internet.de)Außerorts 80 km/h für Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger, 60 km/h für schwerere Kfz mit Anhänger.
- § 18 StVO (gesetze-im-internet.de)Autobahn 80 km/h für Wohnmobile mit Anhänger und Kfz über 3,5 t.
- 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (gesetze-im-internet.de)Tempo 100 für Zugfahrzeuge bis 3,5 t mit ABS, Masseverhältnissen, Reifen unter sechs Jahren, Eintragung und Plakette.
- ADAC: AnhängelastO.1 gebremst, O.2 ungebremst; Zuggesamtgewicht oft unter der Summe, Eintrag unter Bemerkungen; Anhängelast variiert je nach Motor und Ausstattung.