Das Wichtigste in drei Punkten
- Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG kosten die ersten 2.000 kg je 200 kg 16, 24 oder 40 Euro, jede weitere Stufe meist 10 Euro.
- Für die Klassen ab S 4 gilt ein Höchstbetrag von 800 Euro, für S 3 und S 2 von 1.000 Euro.
- Die Regel, nach der Wohnmobile bis 2,8 t wie Pkw besteuert werden, stammt aus dem alten Recht vor 2006. Heute zahlt nach Hubraum nur, wessen Fahrzeug nicht als Wohnmobil anerkannt ist.

Ein Wohnmobil mit 3.500 kg und Euro 6 kostet dich 240 Euro Kfz-Steuer im Jahr. Grundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 2a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG): Gerechnet wird nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse, Hubraum und CO2 spielen keine Rolle. Was hier steht, ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Die Sätze aus dem Gesetz
Der Steuersatz gilt je angefangene 200 kg Gesamtgewicht. Die ersten 2.000 kg sind teurer, jede weitere Stufe kostet bei den gängigen Klassen 10 Euro. Die Tabelle haben wir direkt aus dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de übernommen.
| Schadstoffklasse | je 200 kg bis 2.000 kg | je 200 kg über 2.000 kg | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| S 4 und besser | 16 € | 10 € | 800 € |
| S 3 und S 2 | 24 € | 10 € | 1.000 € |
| S 1 und ohne Einstufung | 40 € | 10 € bis 5.000 kg, 15 € bis 12.000 kg, 25 € darüber | keiner |
Ein Detail im Gesetz wird oft überlesen. S 1 steht zwar noch in Buchstabe b, ein Nachsatz hinter Buchstabe c zieht diese Klasse aber seit dem 1. Januar 2010 in den teuersten Tarif. Auch promobil rechnet einen 3,5-Tonner mit S 1 mit 40 und 10 Euro.
Der Höchstbetrag von 800 Euro wirkt erst bei sehr schweren Fahrzeugen. Rechnerisch ist er in der Klasse S 4 bei 14.800 kg erreicht, für die üblichen Reisemobile also ohne Bedeutung.
Rechenbeispiel für einen 3,5-Tonner
Bei 3.500 kg ergeben die ersten 2.000 kg zehn Stufen. Die restlichen 1.500 kg sind 7,5 Stufen, aufgerundet acht. So sieht das für die drei Tarifgruppen aus:
| Klasse | Rechnung | Steuer pro Jahr |
|---|---|---|
| S 4 und besser (Euro 6) | 10 × 16 € + 8 × 10 € | 240 € |
| S 3 oder S 2 | 10 × 24 € + 8 × 10 € | 320 € |
| S 1 oder ohne Einstufung | 10 × 40 € + 8 × 10 € | 480 € |
Dieselbe Rechnung mit 240 Euro für 3.500 kg in S 4 findest du bei steuerschroeder.de, promobil kommt für einen Kastenwagen mit 3.499 kg und S 5 ebenfalls auf 240 Euro. Ein leichterer Camper mit 2.800 kg und S 4 landet bei 200 Euro (160 € plus vier Stufen à 10 €). Lastest du auf 4.250 kg auf, sind es zwölf Stufen über 2.000 kg, also 280 Euro. Die Steuer steigt dabei kaum, andere Folgen wie Führerschein und Tempolimits wiegen schwerer.
Mit Saisonkennzeichen zahlst du nur die Monate, in denen das Fahrzeug zugelassen ist. Die Allianz rechnet das anteilig vor: Bei 240 Euro Jahressteuer und sieben Monaten April bis Oktober sind es 140 Euro.
Was ist mit der Grenze von 2,8 Tonnen
Die oft zitierte Regel, nach der Wohnmobile bis 2.800 kg wie Pkw nach Hubraum besteuert werden, stammt aus der Zeit vor 2006. Der Bundesfinanzhof hatte 1992 nach altem Recht so entschieden. Seit der Reform 2006 gibt es eine eigene Kategorie, die nach Darstellung von steuerschroeder.de alle Wohnmobile unabhängig vom Gewicht erfasst.
Wie ein Pkw besteuert wird heute ein Fahrzeug, das die Wohnmobil-Kriterien nicht erfüllt. Das Finanzgericht Niedersachsen stufte 2009 einen umgebauten Van mit 2.545 kg und 1,73 m Höhe als Pkw ein. Kompakte Campingbusse sind laut Stiftung Warentest häufig von vornherein als Pkw zugelassen. Dann gilt die Hubraum- und CO2-Steuer, und die fällt meist höher aus.
Typische Fehler
- Euro-Norm und Schadstoffklasse gleichsetzen. promobil weist darauf hin, dass beides nicht direkt dasselbe ist. Maßgeblich ist die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Falsches Gewicht ablesen. steuerschroeder.de nennt Feld F.2 als richtige Angabe, nicht das Leergewicht und nicht das Gewicht laut Prospekt.
- Auf lose Einbauten verlassen. Herausnehmbare Küchenmodule oder Campingboxen machen aus einem Van kein steuerliches Wohnmobil, so steuerschroeder.de.
- Ratgebern blind glauben. Selbst im Steuer-Ratgeber der Allianz rechnet ein Beispiel einen 3,5-Tonner der Klasse S 5 mit 40 Euro je Stufe und kommt auf 480 Euro. Nach dem Gesetzestext wären es 240 Euro.
Quellen
- § 9 KraftStG (gesetze-im-internet.de)Steuersätze für Wohnmobile je 200 kg nach Schadstoffklasse, Höchstbeträge 800 und 1.000 Euro, Nachsatz zu S 1 ab 1.1.2010.
- § 8 KraftStG (gesetze-im-internet.de)Bemessungsgrundlage bei Wohnmobilen: verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffemissionen.
- promobil: Wohnmobil-Steuer, so wird sie berechnetBeispiel 3.499 kg S 5 = 240 Euro, S 1 mit 40/10 Euro, Schadstoffklasse und Euro-Norm nicht gleichzusetzen, Feld 14.1, H-Kennzeichen 191,73 Euro.
- steuerschroeder.de: Wohnmobil-SteuerrechnerBeispiel 3.500 kg S 4 = 240 Euro, Gewicht aus Feld F.2, typische Fehler wie lose Küchenmodule.
- steuerschroeder.de: Kfz-Steuer und HubraumBFH 1992 zur alten 2,8-t-Regel, Reform 2006 mit eigener Kategorie für alle Wohnmobile, FG Niedersachsen 2009 zum Van mit 2.545 kg.
- Allianz: Wohnmobil-SteuernAnteilige Steuer bei Saisonkennzeichen; enthält ein Beispiel 3,5 t S 5 mit 40 Euro je Stufe (480 Euro), das vom Gesetzestext abweicht.
- Stiftung Warentest: Kfz-Versicherung für WohnmobileKompakte Campingbusse sind häufig als Pkw zugelassen.